Bei Antragsgewährung für eine Sozialbestattung erhalten Angehörige einen pauschalen Zuschuss vom Sozialamt (nach Prüfung der Antragssteller) in einer Höhe von max. € 750,00 für Leistungen der Bestatter.
Das Sozialamt übernimmt ebenfalls die Kosten der übernahmefähigen Friedhofsgebühren und bei einer Feuerbestattung, auch die Gebühren des Krematoriums
Für den Antrag ist das Sozialamt zuständig, wo der Verstorbene zuletzt wohnhaft gewesen ist.
Da die Antragsstellung beim Sozialamt nicht unbedingt als einfach zu bezeichnen ist, sollten folgende Unterlagen auf jeden Fall mitgenommen werden:
- Einkommensunterlagen der verstorbenen Person (Bezüge-/ Rentenbescheid)
- Kontoauszüge,
- Einkommensunterlagen, Kontoauszüge aller Antragssteller
- Unterlagen über finanzielle Verpflichtungen wie u.a. Miete, Strom, Ratenverträge
Auch mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Bestattung würdevoll und nach Ihren Wünschen zu gestalten
Eine Übersicht der Berliner Sozialämter finden Sie auf nachfolgendem Link: